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   BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 78/02   

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https://dejure.org/2003,4138
BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 78/02 (https://dejure.org/2003,4138)
BAG, Entscheidung vom 03.04.2003 - 6 AZR 78/02 (https://dejure.org/2003,4138)
BAG, Entscheidung vom 03. April 2003 - 6 AZR 78/02 (https://dejure.org/2003,4138)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 106, 6
  • BB 2004, 276
  • NZA-RR 2004, 218
  • NZA-RR 2004, 219
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 166/97

    Höhe des Ortszuschlages - Ehegattenanteil

    Auszug aus BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 78/02
    Hinweise des Senats: Bestätigung der Senatsrechtsprechung (6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14).

    Sie ist darauf gerichtet, bei Ehegatten, die beide im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, den einheitlichen sozialen Sachverhalt der Eheschließung nicht mehrfach zu berücksichtigen; ihnen soll jedenfalls ein Ehegattenanteil für beide gemeinsam verbleiben (BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18).

  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 209/01

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Auszug aus BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 78/02
    Sie ist darauf gerichtet, bei Ehegatten, die beide im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, den einheitlichen sozialen Sachverhalt der Eheschließung nicht mehrfach zu berücksichtigen; ihnen soll jedenfalls ein Ehegattenanteil für beide gemeinsam verbleiben (BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18).
  • LAG Niedersachsen, 09.01.2002 - 6 Sa 96/01

    Höhe des Ortszuschlags eines teilzeitbeschäftigten Kirchenangestellten ;

    Auszug aus BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 78/02
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Januar 2002 - 6 Sa 96/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 562/10

    Vergleichsentgelt - Beteiligung der öffentlichen Hand

    Hintergrund des Haushaltsstrukturgesetzes war die Notwendigkeit von Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst zur Konsolidierung der Haushalte (vgl. BAG 3. April 2003 - 6 AZR 78/02 - BAGE 106, 6, 8 f.) .

    Da die Tarifvertragsparteien des BAT im Jahre 1982 die gesetzliche Regelung unverändert in den Tarifvertrag übernommen haben, sind die Überlegungen zum Zweck der gesetzlichen Regelung auf den tariflichen Regelungszweck grundsätzlich übertragbar (vgl. BAG 3. April 2003 - 6 AZR 78/02 - BAGE 106, 6, 9) .

  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 389/03

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Dementsprechend knüpft die Kürzungsvorschrift des § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT an den sozialen Bezug des Ehegattenanteils an (BAG 3. April 2003 - 6 AZR 78/02 - AP DienstVO ev. Kirche § 14 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Mit der Änderung der Ortszuschlagsregelung für beiderseits im öffentlichen Dienst tätige Ehegatten sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass hiermit bislang derselbe Tatbestand doppelt aus öffentlichen Kassen abgegolten wurde, was der sozialbezogene Charakter des Ehegattenanteils im Ortszuschlag nicht verlangt (BAG 3. April 2003 - 6 AZR 78/02 - AP DienstVO ev. Kirche § 14 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09

    Ehegattenbezogener Ortszuschlag - zeitanteilige Kürzung

    Allerdings sollten trotz der Kürzung die Ehegatten zusammen mindestens einen vollen Ehegattenanteil erhalten, wenn einer der Ehegatten vollbeschäftigt oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist oder beide Ehegatten mit jeweils mindestens der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt sind (vgl. Senat 3. April 2003 - 6 AZR 78/02 - BAGE 106, 6, 9) .
  • LAG Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 3 Sa 27/04

    Ortszuschlag - Diskriminierung von Teilzeitkräften unterhalb von 50 %

    Dementsprechend knüpft die Kürzungsvorschrift des § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT an den sozialen Bezug des Ehegattenanteils an (BAG 3. April 2003 - 6 AZR 78/02 - AP DienstVO ev. Kirche § 14 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Mit der Änderung der Ortszuschlagsregelung für beiderseits im öffentlichen Dienst tätige Ehegatten sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass hiermit bislang derselbe Tatbestand doppelt aus öffentlichen Kassen abgegolten wurde, was der sozialbezogene Charakter des Ehegattenanteils im Ortszuschlag nicht verlangt (BAG 3. April 2003 - 6 AZR 78/02 - AP DienstVO ev. Kirche § 14 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 21.03.2013 - 6 AZR 558/11

    Berechnung des Strukturausgleichs nach Abs. 1 der Vorbemerkung der Anlage 3 zum

    Den Ehepartnern soll jedenfalls ein Ehegattenanteil für beide gemeinsam verbleiben (vgl. nur BAG 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 19, BAGE 128, 210; 27. April 2006 - 6 AZR 680/05 - Rn. 16; 3. April 2003 - 6 AZR 78/02 - zu 3 der Gründe, BAGE 106, 6) .
  • LAG Düsseldorf, 17.10.2007 - 12 Sa 1241/07

    Gegenkonkurrenzklausel in Anlage 1 V AVR - Caritas Auslegung der nach der durch

    Weil die Vergütung des TVöD auf Bestandteile mit einer sozialen, familienbezogenen Ausgleichsfunktion verzichtet, wird daher der Ehegattenanteil im Ortszuschlag nicht doppelt gewährt, wenn die Beklagte an den Kläger nach Anlage 1 V AVR den Ortzuschlag der Stufe 2 leistet (vgl. BAG, Urteil vom 03.04.2003, 6 AZR 78/02, AP Nr. 1 zu § 14 DienstVO evangelische Kirche).
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